Sollen alle, die Prämien zahlen, solidarisch dafür aufkommen, wenn Einzelne in der Freizeit ein hohes Risiko eingehen und verunfallen? Das Gesetz sagt klar Nein – wenn die Aktivität mit grossen Gefahren, einem sogenannten Wagnis, verbunden ist. Dabei wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. In beiden Fällen werden die Geldleistungen gekürzt, in besonders schweren sogar ganz verweigert.
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schnee – eis
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Base-Jumping, Downhill-Biken, Klettern oder Tauchen? Wenn Du ein Flair für gefährliche Sportarten hast, solltest Du wissen, wann Du mit Leistungskürzungen rechnen musst. Denn neben der Sportart können auch Faktoren wie etwa die Wetterbedingungen zum Unfallzeitpunkt eine Rolle spielen.

Wichtig zu wissen:
  • Keinerlei Kürzungen finden bei den Heil-, Bergungs-, Rettungs-, und Transportkosten statt.
  • Gekürzt werden dagegen die Taggelder und Invalidenrenten, was oft gravierende Folgen für die Betroffenen hat.
Empfehlung der Schweizerischen Unfallversicherung Um einen vollumfänglichen Versicherungsschutz sicherzustellen, muss für gefährliche Aktivitäten eine Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer abgeschlossen werden. *Text von SUVA Homepage kopiert. 
gefährliche sportarten: Relatives Wagnis
Ein Skifahrer missachtet die vorhandenen Lawinenwarnungen, gerät abseits der Piste in eine Lawine und wird dabei so stark verletzt, dass er bei der Arbeit für längere Zeit ausfallen wird. Er ist ein sogenanntes «relatives Wagnis» eingegangen: Was zunächst harmlos klingt, kann schmerzhafte finanzielle Konsequenzen haben.
Bei einem relativen Wagnis ist die Handlung oder Tätigkeit – in diesem Beispiel das Skifahren – grundsätzlich voll von der Versicherung gedeckt, die versicherte Person geht jedoch ein übermässiges Wagnis ein, indem sie sich massiv unvorsichtig verhält. Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen objektiv grosse Risiken nicht auf ein vertretbares Mass vermindert werden, obwohl dies möglich wäre. Weitere Beispiele für ein relatives Wagnis:
  • Bergsteigen mit ungenügender Ausrüstung oder bei schlechtem Wetter
  • Gleitschirmfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen
  • Schneewandern abseits gekennzeichneter Wege bei erhöhter Lawinengefahr
extremsportarten: Absolutes Wagnis
Manche Freizeitaktivitäten sind so gefährlich, dass die Versicherung sie als absolutes Wagnis einstuft. Dies führt bei einem Unfall zu Leistungskürzungen. Dazu gehören zum Beispiel Mountainbike-Abfahrtsrennen und das Training dafür. Eine Bikerin ist bei so einem Training verunfallt und muss ein gekürztes Taggeld in Kauf nehmen.
Ein absolutes Wagnis ist eine Handlung oder Tätigkeit, die immer mit grossen Gefahren verbunden ist und deren Risiken Sie nicht auf ein vernünftiges Mass senken können, indem Sie besonders vorsichtig sind oder andere Massnahmen treffen. Das ist zum Beispiel bei den folgenden Extremsportarten der Fall:
  • Base Jumping
  • Downhill Mountain Biking
  • Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
Zudem gehen Sie ein absolutes Wagnis ein, wenn Ihre Handlung mit besonders grossen Gefahren verbunden ist und keinen schützenswerten Charakter hat, oder wenn sie unsinnig oder verwerflich erscheint
Gefährliche Sportarten – absolute und relative Wagnisse
Im Extremsport ist das Risiko naturgemäss hoch. Zwar sind Angestellte über Ihren Arbeitgeber auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert, doch es gibt Einschränkungen. Bei Grobfahrlässigkeit oder wenn Sie ein relatives oder absolutes Wagnis eingehen, kann Ihre Versicherung die Geldleistung kürzen oder ganz verweigern.
Wer gefährliche Sportarten ausübt, geht unter Umständen ein Wagnis ein. Das kann bei einem Unfall Konsequenzen bei der Versicherungsleistung haben. So könnte die Geldleistung der Versicherung (Taggelder oder Rente) gekürzt oder ganz verweigert werden. Wir unterscheiden zwei Kategorien von Wagnissen:
  1. Absolutes Wagnis: Die Aktivitäten gelten als Extremsportarten (z.B. Autocross-Rennen).
  2. Relatives Wagnis: Die Aktivitäten bergen Gefahren, die gewisse Vorsichtsmassnahmen erfordern (z.B. Bergsteigen).
Im Fall eines absoluten Wagnisses brauchen Sie für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz eine Zusatzversicherung, die Sie bei einem Privatversicherer abschliessen können. Im Fall eines relativen Wagnisses müssen Sie alle zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen, um einen Unfall zu verhindern.
Textauschnitte aus der SUVA Homepage kopiert und eingefügt. suva.ch